Ganz gleich unter welchen Umständen der Trauerfall eingetreten ist, Sie wählen das Bestattungshaus Ihres Vertrauens selbst.
Tritt der Tod in der Wohnung ein, ist der Hausarzt beziehungsweise der ärztliche Notdienst zu benachrichtigen. Dieser führt die Leichenschau durch und stellt die Todesbescheinigung aus. Dafür wird der Personalausweis des Verstorbenen benötigt. Anschließend sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen.
Ist der Tod in einem Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim eingetreten, nehmen Sie bitte zuerst Kontakt mit uns auf.
Sollte die Überführung des Verstorbenen, aus welchen Gründen auch immer (polizeiliche Anordnung bei einem nicht natürlichen Tod oder Überführungsvertrag einer medizinischen Einrichtung, Pflege- oder Seniorenheim), durch ein anderes Bestattungsunternehmen erfolgt sein, so haben Sie trotzdem die freie Wahl des Bestatters Ihres Vertrauens für die Beisetzung.
Sie dürfen also auch in diesen Ausnahmefällen auf unsere langjährige Erfahrung vertrauen.