Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie diese Website weiterhin nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Mehr über das Thema Datenschutz   
Sie sind hier :
  1. Im Sterbefall

Was ist im Sterbefall zu tun?

Wir als Bestattungsunternehmen sind für Sie da

Ganz gleich unter welchen Umständen der Trauerfall eingetreten ist, Sie wählen das Bestattungshaus Ihres Vertrauens selbst.

Tritt der Tod in der Wohnung ein, ist der Hausarzt beziehungsweise der ärztliche Notdienst zu benachrichtigen. Dieser führt die Leichenschau durch und stellt die Todesbescheinigung aus. Dafür wird der Personalausweis des Verstorbenen benötigt. Anschließend sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen.

Ist der Tod in einem Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim eingetreten, nehmen Sie bitte zuerst Kontakt mit uns auf.

Sollte die Überführung des Verstorbenen, aus welchen Gründen auch immer (polizeiliche Anordnung bei einem nicht natürlichen Tod oder Überführungsvertrag einer medizinischen Einrichtung, Pflege- oder Seniorenheim), durch ein anderes Bestattungsunternehmen erfolgt sein, so haben Sie trotzdem die freie Wahl des Bestatters Ihres Vertrauens für die Beisetzung.

Sie dürfen also auch in diesen Ausnahmefällen auf unsere langjährige Erfahrung vertrauen.

Bei einem Trauerfall müssen Sie die folgenden Unterlagen bereithalten

  • Personalausweis / Legitimationspapiere
  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Geburtsurkunde / Stammbuch
  • Heiratsurkunde / Stammbuch
  • ggf. Sterbeurkunde des Ehegatten bei Verwitweten
  • ggf. rechtskräftiges Scheidungsurteil bei Geschiedenen
  • ggf. Rentenunterlagen des Verstorbenen
  • Versicherungskarte der Krankenkasse
  • ggf. Versicherungsunterlagen und Versicherungsscheine mit Nachträgen
  • ggf. Schwerbeschädigtenausweis
  • bei vorhandener Grabstelle die Grabkarte